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Testamentsvollstreckung

Einen Testamentsvollstrecker zur Regelung von Vermögensangelegenheiten einzusetzen, ist in bestimmten Situationen von Vorteil. Aufgrund der strengen Berufsregeln und hohen Kompetenz sind Steuerberater gesetzlich berufen, Testamentsvollstreckungen wahrzunehmen. Wir handeln als Testamentsvollstrecker und sind damit vollumfänglich berechtigt, die Vermögensangelegenheiten unserer Klienten wahrzunehmen.

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